Achtung, nur für kurze Zeit: Bis zum 17.01.2014, 17:00 Uhr schenke ich Ihnen meinen neuen Ratgeber "Aufbewahrungsfristen" als PDF-Download zum Herunterladen!


Jetzt neu!
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Liebe Datenschutzbeauftragte, lieber Datenschutzbeauftragter,

wie lange muss Ihr Unternehmen Bestellungen oder Rechnungen aufbewahren? Wann dürfen Bewerbungen oder Personalakten gelöscht bzw. vernichtet werden?

Immer wieder muss sich jeder Datenschutzbeauftragte mit einem wenig geliebten Thema beschäftigen: Aufbewahrungspflichten. Was sich in der Theorie recht einfach anhört, stellt sich in der Praxis meist als schwierig heraus.

Als Datenschutzbeaufragter haben Sie gemäß § 4g Abs. 1 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hinzuwirken, dass das Unternehmen und dessen Beschäftigte die Bestimmungen zum Datenschutz einhalten. Dazu zählt auch, dass Löschpflichten beachtet werden.

Doch es gibt böse Stolpersteine, die für Ihr Unternehmen teure Folgen haben können. Anstatt Daten zu löschen, müssen sie bspw. in bestimmten Fällen gesperrt und für die Dauer der Aufbewahrungspflicht vorgehalten werden.

Damit Sie im Aufbewahrungspflichten-Dschungel den Überblick bewahren, habe ich heute einen besonderen Tipp für Sie:
Für diejenigen, die meinen Ratgeber "Datenschutz aktuell" noch nicht kennen, habe ich heute ein exklusives GRATIS-Angebot: Wenn Sie heute eine Testausgabe von "Datenschutz aktuell" anfordern, erhalten Sie nicht nur diese Test-Ausgabe absolut gratis, sondern auch noch meinen aktuellen Ratgeber "Aufbewahrungsfristen"!

Darin erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Aufbewahrungsfristen und entscheiden ab sofort richtig über Entsorgen oder Aufbewahren.

Lesen Sie in meinem neuen Ratgeber:

  • Update: Aufbewahrungsfristen 2014: Alle Unterlagen von A bis Z, auf einen Blick!

  • CHECKLISTE: So geben Sie eine Einschätzung zu Aufbewahrungsfristen.

  • Löschen oder sperren: was passiert mit personenbezogenen Daten?

  • Archivierung auf Papier oder elektronisch?

  • Aktuelles BDSG und weitere Gesetzestexte als PDF.

Den Ratgeber "Aufbewahrungsfristen" erhalten Sie nur hier und auch nur, wenn Sie sich bis 17.01.2014, 17:00 Uhr um 17:00 Uhr für eine kostenlose Testausgabe meines monatlichen Ratgebers "Datenschutz aktuell" entscheiden.

Ergreifen Sie diese Chance! Mit dem Ratgeber "Aufbewahrungsfristen" werden Sie 2014 immer die richtigen Unterlagen zum richtigen Zeitpunkt vernichten.

Herzliche Grüße
Ihr

Andreas Würtz
Rechtsanwalt und Chefredakteur "Datenschutz aktuell"

PS: Greifen Sie zu! ich kann Ihnen nicht versprechen, dass ich Ihnen ein solches Angebot noch einmal machen kann.

Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar. Die Aktion gilt nur bis Freitag, 17:00 Uhr.

Ja, ich möchte "Datenschutz aktuell" 30 Tage gratis testen. Dafür erhalte ich den Ratgeber "Aufbewahrungsfristen" als Geschenk, das ich auf jeden Fall behalten darf.


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— Exklusiv für Datenschutzbeauftragte, jetzt mit Gratis-Aktion —

Aufbewahrungs-
fristen 2014

WELCHE Dokumente Sie WIE LANGE aufbewahren müssen!

So sorgen Sie schnell und einfach dafür, dass Ihr Betrieb absolut datenschutzkonform arbeitet!

Mit der Praxis-Übersicht „Aufbewahrungsfristen 2014“ von „Datenschutz aktuell“ ist die Unsicherheit vorm Schredder vorbei. Denn Sie wissen ganz genau, welche Unterlagen Sie beruhigt vernichten können!

Profitieren Sie jetzt sofort von diesen Inhalten:

NEU: Aufbewahrungsfristen 2014: Alle Unterlagen von A bis Z, auf einen Blick!
Aktuelles BDSG und weitere Gesetzestexte als PDF:

+++ GRATIS-Aktion: Die Praxis-Übersicht „Aufbewahrungsfristen 2014“ ist unser Geschenk an alle, die „Datenschutz aktuell“ 30 Tage kostenlos testen! +++


Die aktuelle Gesetzeslage zum Datenschutz im Internet ist nahezu undurchschaubar. Umso mehr müssen Sie sich für Ihre tägliche Arbeit  auf  eine Informationsquelle verlassen,  die Sie kompakt und praxisbezogen auf den neuesten Stand bringt.

Und genau hier kommt „Datenschutz aktuell“ ins Spiel! Profitieren Sie jetzt von diesen Vorteilen:

1 x pro Monat druckfrisch, 8 Seiten, nur 15 Minuten Lesezeit…
kommentierte aktuelle Urteile, praxisnah und verständlich aufbereitet…
vollgepackt mit Checklisten, Musterschreiben, Argumentationshilfen…
Service inklusive: Download-Bereich, Redaktions-Sprechstunde für individuelle Fragen…

Überzeugen Sie sich und machen Sie den Test! Testen Sie „Datenschutz aktuell“ bequem 30 Tage lang gratis und sichern Sie sich als Prämie die kostenlose Sonderausgabe „Aufbewahrungsfristen 2014“!



Bekommen Sie als Datenschutzbeauftragter die Anerkennung, die Ihnen zusteht?

Wir Datenschutzbeauftragte sitzen nur zu oft „zwischen den Stühlen“

Ständig haben wir den Gesetzgeber im Nacken.

Als nächstes die Aufsichtsbehörden.

Und dann noch die Geschäftsführung, die den Sinn unserer Tätigkeit einfach nicht einsieht.

Doch es gibt einen Ausweg…

Sehr geehrter Datenschutzbeauftragter,

Wenn es Ihnen so geht wie den meisten Datenschutzbeauftragten, dann trifft wahrscheinlich Folgendes auf Sie zu:

Sie sind vermutlich zum Datenschutz gekommen „wie die Jungfrau zum Kind“. Ein kurzes Gespräch mit der Geschäftsleitung, und plötzlich hatten Sie neue Aufgaben.

Neben Ihrem normalen Arbeitspensum, wohlgemerkt! Und mit einem Mal sahen Sie sich mit ganz neuen Problemen konfrontiert, z. B. diesem:

Da will Ihr Arbeitgeber Fotos der Mitarbeiter auf die Webseite stellen oder in der Unternehmensbroschüre abbilden. Nach dem Motto:


„Ist doch toll, wenn man weiß, mit wem man telefoniert!".
Dass das datenschutzrechtlich mehr als heikel ist, bedenkt er dabei zunächst nicht…

Aus eigener Erfahrung weiß ich: In solchen Fällen ist es ein schweres Stück Arbeit, den Arbeitgeber vom Gegenteil zu überzeugen.

Oft fühlt man sich dabei so, als wären einem die Hände gebunden. Denn leider hat man ja kein Weisungsrecht!

Einerseits will die Geschäftsführung einen einwandfrei funktionierenden Datenschutz („Dafür haben wir Sie doch!“). Andererseits muss der Aufwand dafür gering bleiben – und kosten darf er schon mal gar nichts!


Oft fehlt einfach das Bewusstsein dafür, wie wichtig der Datenschutz im Betriebsalltag ist. Oder der Arbeitgeber sieht erst einmal nur die Vorteile wie in dem Beispiel oben … ohne die datenschutzrechtlichen Konsequenzen zu bedenken.

Doch wer hat hinterher den Ärger am Hals, wenn die Aufsichtsbehörde mit einer Prüfung droht oder Beschwerden an Ihr Unternehmen schickt? Sie natürlich!

Kommt Ihnen das bekannt vor? Dann habe ich heute eine gute Nachricht für Sie:

Wegen diesem schwierigen „Spagat“ habe ich mir überlegt, wie ich Ihnen helfen kann, aus diesem Dilemma herauszukommen.

Aus diesem Grund haben wir den Informationsdienst „Datenschutz aktuell“ ins Leben gerufen. Das Besondere an „Datenschutz aktuell“ ist:

Dieser Informationsdienst ist speziell für Datenschutzbeauftragte konzipiert, die das Thema Datenschutz neben ihrer normalen Arbeit mit erledigen müssen. Und darum wenig Zeit haben, sich andauernd mit dem Thema zu beschäftigen.

Geht es Ihnen auch so?

Dann sollten Sie sich GRATIS und ohne Risiko heute noch eine Test-Ausgabe von „Datenschutz aktuell“ kommen lassen. Hier klicken!

„Datenschutz aktuell“ hilft Ihnen mit Checklisten, Praxis-Beispielen, fertig zu übernehmenden Musterbriefen, Arbeitshilfen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen bei praktisch jedem Problem rund um das Thema Datenschutz.

Sie brauchen einfach nur noch eine Checkliste abzuhaken, einen Musterbrief zu übernehmen … und schon haben Sie das Thema wieder vom Tisch.

Egal, ob zum Beispiel Vorabkontrolle, Verfahrensverzeichnis, Videoüberwachung, E-Mail-Weiterleitung, Austausch von Kundendaten, Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichten, Anfragen beantworten, Schulungen durchführen:

Sie können mit „Datenschutz aktuell“ viel souveräner argumentieren und belegen:

„Das ist einfach Gesetz!“

Vielleicht haben auch Sie schon einmal die Erfahrung gemacht, dass dem Papier eher geglaubt wird als dem Datenschützer. Mit „Datenschutz aktuell“ drehen Sie den Spieß um und nutzen genau das aus!

Sie können mit „Datenschutz aktuell“ gegenüber der Geschäftsleitung demonstrieren, dass Sie praxisnah arbeiten und die Rechtslage genau kennen. Auch wenn Sie nicht Jura studiert haben. Die entsprechenden Gesetzes-Fundstellen bekommen Sie neben den Arbeitshilfen und Hintergrund-Informationen gleich mitgeliefert.

Ich lade Sie deshalb heute ein, eine Ausgabe von „Datenschutz aktuell“ völlig kostenlos und ohne Risiko für volle 30 Tage in Ihrem persönlichen Arbeitsalltag auf Herz und Nieren zu prüfen.

Welche dieser Datenschutz-Fragen möchten Sie künftig in wenigen Minuten wieder vom Tisch haben?

pfeile

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E-Mails weiterleiten: Wann welche Daten in der Absender-Email vorher unbedingt gelöscht werden müssen

Sie wollen die Verschlüsselung personenbezogener Daten mit einem Lieferanten abklären. Dabei stellt sich heraus: Er hat gar keinen Datenschutzbeauftragten… und scheint das Thema auf die leichte Schulter zu nehmen! Wie stellen Sie sicher, dass nicht Sie am Ende haften müssen?

Video-Überwachung von Verkaufsräumen: Von § 6b BDSG werden nur öffentlich zugängliche Bereiche erfasst. Doch das sind, gerade wenn es um den Kundenbereich geht, mehr Flächen, als manche denken …
Zudem dürfen Sie die Videodaten nicht beliebig lange speichern. Wir sagen Ihnen, wie Sie hier rechtlich auf der richtigen Seite sind

Impressum laut § 5 Telemediengesetz: So machen Sie Ihr Webseiten-Impressum abmahnsicher

Austausch von Kundendaten: Welcher Hinweis nach § 28 Abs. 4 Satz 2 BDSG zwingend vorgeschrieben ist, damit Sie von zu Werbezwecken angeschriebenen Kunden anderer Unternehmen nicht abgemahnt werden.

So motivieren Sie Ihre Kollegen für das Thema Datenschutz: Nichts ist schlimmer als Mitarbeitern Dinge vermitteln zu wollen, mit denen sie in ihrer täglichen Arbeit nichts anfangen können. Welche Praxis-Kniffe sich bewährt haben, um eine interessante Weiterbildungs-Schulung zum Thema Datenschutz zu veranstalten

Fertig-Muster: übernehmen Sie einfach diese komplett vorformulierten Betriebsvereinbarungen — und sichern Sie sich und Ihre Position als Datenschutzbeauftragter 100 % rechtssicher ab

Auftragsdatenverarbeitung: was Sie mit externen Dienstleistern (z. B. bei externer Gehaltsabrechnung durch einen Steuerberater) im Vertrag unbedingt regeln sollten. Nur so schließen Sie spätere Probleme bei Übertragung, Verschlüsselung, Löschung und Verarbeitung der Daten aus

Licht im Paragrafen-Dschungel: Das sind Ihre Rechte als Datenschutzbeauftragter

Ihr Geschäftsführer gibt Ihnen beim Datenschutz dauernd Anweisungen? Das darf er laut § 4f Abs. 3 Satz 2 BDSG oft gar nicht! Wir sagen Ihnen, wie Sie taktisch richtig reagieren und Ihre Rechte selbstsicher durchsetzen

Besonderer Kündigungsschutz: Als Datenschutzbeauftragter sind Sie nicht ohne weiteres kündbar. Klipp und klar: Welche Rechte Sie haben

Welche Arbeitsmaterialien und Ausstattungen (Personal, Sach- und finanzielle Mittel) Ihnen Ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss

Mitarbeiter-Umfragen: welche Daten bei der Erhebung unbedingt (!) anonymisiert werden müssen

Phishing: So bewahren Sie Ihr Unternehmen vor finanziellen Schäden durch „Passwort-Klau“. Inklusive Fertig-Formular für ein Mitarbeiter-Rundschreiben, mit dem Sie dieses Thema in wenigen Minuten erledigt haben!

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Telemediengesetz: Ihr Unternehmen bietet einen E-Mail-Newsletter an. Welche Angaben bereits in der Absenderadresse sowie der Kopf- und Betreffzeile sofort erkennbar sein müssen

Gewinnspiele, Bonusprogramme und andere Kundengewinnungs-Maßnahmen: Für CRM und Scoring eine Goldgrube, um an personenbezogene Daten neuer Kunden zu kommen. Wie Sie diesen Kollegen klar machen, warum diese Ideen aus datenschutzrechtlichen Gründen so nicht umsetzbar sind.
Und zwar ohne dabei als Bremser oder Störer anzuecken. Inklusive Checkliste „Personenbezogene Daten: richtige Erhebung“. Sie werden sehen, dass Sie Ihren Standpunkt mit dieser Checkliste viel leichter verteidigen können!

In welchen Fällen der Betriebsrat bei Datenschutz und Datensicherheit am Arbeitsplatz mitbestimmen darf — und in welchen nicht

So dokumentieren Sie die Wichtigkeit Ihrer Tätigkeit gegenüber der Geschäftsleitung: Lesen Sie in „Datenschutz aktuell“, wie Sie mit einem einzigen Blatt Papier Kompetenz und Engagement demonstrieren


Wenn Sie mit „Datenschutz aktuell“ auch nur ein Problem lösen können, werden Sie bald nicht mehr darauf verzichten wollen. Und Sie haben nichts zu verlieren:

Denn bevor Sie sich für „Datenschutz aktuell“ entscheiden, testen Sie erst einmal eine kostenlose Test-Ausgabe volle 30 Tage auf Ihrem eigenen Schreibtisch. Urteilen Sie selbst: Ist das fair oder nicht?


Lassen Sie sich daher in Ihrem eigenen Interesse heute noch eine Probe-Ausgabe von „Datenschutz aktuell“ kommen. Klicken Sie einfach auf diesen Button:



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Außerdem können Sie mir in der Redaktionssprechstunde Ihre individuellen Fragen stellen, und erhalten garantiert eine Antwort.

Ich freue mich, von Ihnen zu hören!


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Würtz

Andreas Würtz, Datenschutz-Experte

 

P.S.: Sie üben die Funktion des Datenschutzbeauftragten nur neben Ihrer normalen Tätigkeit aus und haben für die damit verbunden Pflichten nur wenig Zeit? „Datenschutz aktuell“ ist genau dafür gemacht! Testen Sie es jetzt volle 30 Tage auf meine Kosten!

P.P.S.: Auch kleinen und mittelständischen Betrieben drohen bei Nichterfüllung des Datenschutzes hohe Geldbußen von bis zu 300.000,00 €. Wollen Sie dieses Risiko wirklich eingehen?

Schützen Sie sich davor mit „Datenschutz aktuell“. Sobald sich Änderungen ergeben, sobald dem Gesetzgeber wieder einmal eine „Gesetzes-Innovation“ zum Thema Datenschutz einfällt … sind Sie informiert. Und können Ihre Pflichten und Vorgaben sofort erfüllen.

Datenschutz aktuell: Überzeugen Sie sich jetzt!

Blick in eine Ausgabe

„Datenschutz aktuell“ ist ein Informationsdienst, der ganz auf Ihre tägliche Arbeitspraxis als Datenschutzbeauftragter ausgelegt ist. Dabei ist „Datenschutz aktuell“ 100% werbefrei – Sie bekommen „Information pur“ ohne lästige Anzeigen. Wir möchten, dass Sie uns kritisch auf die Probe stellen und sich von den Vorzügen vollends überzeugen. Werfen Sie doch einfach einen Blick in eine Ausgabe:


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Datenschutz-Themen – prägnant und verständlich formuliert und übersichtlich aufbereitet. Doch sehen Sie selbst…

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Ihre 5 Extra-Services. Kostenlos und inklusive



Hier sind gleich 9 Gründe, warum Sie „Datenschutz aktuell“ jetzt GRATIS testen sollten:

1. Sie sparen sich lange Sucherei: Mit fertigen Praxistipps, Checklisten, Musterbriefen und Arbeitshilfen schaffen Sie sich die Probleme schnell wieder vom Hals
2. Sie können jederzeit ruhig schlafen: Sie kennen sämtliche Fallstricke der umfangreichen deutschen Datenschutz-Gesetzgebung... und wissen auch, wie Sie sich richtig absichern
3. Sie erfahren kurz und bündig, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen müssen: Ganz besonders in den Fällen, wenn sich die Gesetzgebung und die Meinung Ihrer Unternehmensleitung (oder der Aufsichtsbehörde) nicht decken
4. Sie sparen sich eine Menge Zeit, Ärger, Schäden oder sogar Geldbußen. Denn mit „Datenschutz aktuell“ können Sie jederzeit schriftlich belegen, dass Sie eine rechtlich vertretbare Lösung gefunden haben!
5. Klipp und klar: Ihre Rechte laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Zeigen Sie sie Ihrem Arbeitgeber schwarz auf weiß — und dokumentieren Sie damit: So ist es rechtlich korrekt!
6. Sie können rechtssicher argumentieren: z.B. Erläuterungen zu wichtigen Teilbereichen von Gesetzen; Urteile mit großen Auswirkungen; Pläne des Gesetzgebers…
7. Sie machen sich Ihren Arbeitsalltag als Datenschutzbeauftragter einfacher: z.B. mit fertig vorgegebenen Fallbeispielen zur Orientierung, Organisations-Methoden und praktischen Arbeitsmitteln für den Alltag…
8. Sie bekommen in der Praxis 1:1 umsetzbare Lösungen. Denn jeder Beitrag in „Datenschutz aktuell“ wird von versierten Datenschutz-Experten verfasst
9. Sie setzen den Datenschutz im Betrieb rechtssicher durch ... auch ohne Weisungsrecht: wir geben Ihnen Profi-Tipps an die Hand, wie Sie sich selber stärker in Projekte einbinden und das Thema Datenschutz im Unternehmen besser „vermarkten“ können


Ich möchte alle Vorteile von „Datenschutz aktuell“ im Detail sehen!

Datenschutz aktuell:
Ihr Werkzeug für die tägliche Arbeit als Datenschutzbeauftragter

Vorteil Nr. 1:
Sie sind immer auf dem neuesten Stand

„Datenschutz aktuell“ informiert Sie immer brandaktuell über alle Änderungen im Datenschutzrecht. Sie sind immer auf dem neuesten Stand, wenn es um neue Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen geht. So können Sie Ihren Arbeitgeber immer in Sachen Datenschutz fachkundig und professionell beraten.

Vorteil Nr. 2:
Jede Menge praktische Arbeitshilfen und Praxis-Tipps in jeder Ausgabe

Sie bekommen immer eine Vielzahl von praktisch bewährten Checklisten, Arbeitshilfen und Vorlagen, mit denen Sie Ihren Arbeitsalltag erleichtern können und mehr Zeit für das Wesentliche haben.

Zum Beispiel:

  • Checkliste: Datenschutz und Datensicherheit beim Unternehmens-WLAN
  • Checkliste: Werbeeinwilligung
  • Merkblatt Datenschutz auf Dienstreisen
  • Auszubildende: Themen, die Sie bei einer Einführungsveranstaltung ansprechen können
  • Haken dran! Mit dieser Checkliste vergessen Sie kein Datenschutzrisiko
  • Musterschreiben: Pflicht zur Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
  • Checkliste: Krisenmanagement im Datenschutz
  • Richtig hinwirken: 11 Tipps für Ihre Kontrollen als Datenschutzbeauftragter
  • Merkblatt: Sichere Löschung von Datenträgern – Darauf sollten Sie achten
  • Musterschreiben: Phishing: So erkennen Sie den nahezu perfekten Datenklau
  • Checkliste: Zulässigkeit von Bewerberfragen

Und das Beste: Als Leser von „Datenschutz aktuell“ können Sie alle diese Unterlagen als fix und fertige Word-Dokumente auf Ihren PC herunterladen – und sofort anwenden.

Vorteil Nr. 3:
Praxisnähe statt grauer Theorie

Wir berichten nicht nur brandaktuell über neue Entwicklungen, sondern erläutern Ihnen auch punktgenau in leicht verständlichen Schritt-für-Schritt-Anleitungen, wie Sie diese mit minimalem Aufwand umsetzen. Einige Beispiele aus den letzten Ausgaben von „Datenschutz aktuell“:

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung bei Google Analytics
  • Praxishilfe: Umgang mit Anfragen von Behörden und Gerichten
  • Leichte Übung: So prüfen Sie Betriebsvereinbarungen unter Datenschutzaspekten
  • Weitergabe von Kundendaten für Werbezwecke: So gehen Sie vor
  • Richtig beraten: So klappt es mit Lösch-, Sperr- und Aufbewahrungsfristen
  • Der praktische Fall: Mitarbeiter krank – darf der Chef auf das E-Mail-Postfach zugreifen?
  • Elektronisches Lastschriftverfahren: Achten Sie beim Einsatz unbedingt auf diese 5 Punkte

Sinnvolles Produkt für Datenschutzbeauftragte ohne Werbung

Unser Informationsdienst ist 100% werbefrei – Sie bekommen „Information pur“ ohne lästige Anzeigen. Dennoch berichten wir immer wieder über aktuelle Urteile und Änderungen für den Datenschutzbereich, mit denen Sie rechtssicher agieren können, um Datenschutz-Pannen und unter Umständen hohe Bußgelder zu vermeiden.

Vorteil Nr. 4:
Über die neuesten Urteile informiert, um hohe Bußgelder zu vermeiden

Was richtig und was falsch ist, entscheidet sich oft erst vor Gericht. Damit Sie oder Ihr Chef erst gar nicht dort landen, berichten wir ständig über aktuelle Gerichtsurteile, die den Datenschutz betreffen - und welche Schlussfolgerungen Sie daraus ziehen sollten. Wie z. B. aus diesen:

  • Neues aus Straßburg:„Whistleblowing“ berechtigt Arbeitgeber nicht zur Kündigung
  • LG Lüneburg stellt klar: Unerlaubte GPS-Ortung von Personen kann Straftat darstellen
  • Telefonwerbung: Double-Opt-in belegt keine Einwilligung des Angerufenen
  • ULD macht Ernst: 50.000 € Strafe für Verwendung von Like-Button
  • Werbeeinwilligungen müssen transparent und klar formuliert sein
  • LAG Berlin-Brandenburg: Im Betriebsratsbüro bestimmt der Betriebsrat allein über den Datenschutz
  • Bundesarbeitsgericht: Ihr Unternehmen muss ehemaligen Mitarbeitern Personalakteneinsicht gewähren
  • AG München: Nur im Strafverfahren muss der Verfasser einer abwertenden Meinung genannt werden

Vorteil Nr. 5:
Mit „Datenschutz aktuell“ immer datenschutzkonforme Entscheidungen treffen

Als Datenschutzbeauftragter stehen Sie täglich neuen Herausforderungen gegenüber. Mit „Datenschutz aktuell“ legen Sie den Grundstein Ihrem Unternehmen künftig nicht nur viel Ärger, sondern auch viel Geld zu sparen. Hier einige Beispiele aus unseren letzten Ausgaben:

  • Tätigwerden von Aufsichtsbehörden: Was Sie in Sachen Verwaltungsrecht wissen müssen
  • Geschäftsleitung oder Datenschutzbeauftragter: Wer hat das Sagen in Sachen Datenschutz?
  • Google Analytics: So klappt es mit dem datenschutzkonformen Einsatz
  • Rund um das Fernmeldegeheimnis: Das sollten Sie in rechtlicher Hinsicht wissen
  • Werbewiderspruch: Worauf Sie als Datenschutzbeauftragter achten sollten
  • Stichwort Werbeeinwilligung: Vermeiden Sie diese 7 Fallen
  • Neuerungen im Telemedienrecht: Das kommt auf Ihr Unternehmen zu
  • Gute Argumente: Setzen Sie Ihr Recht auf Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen durch
  • Trendthema Cloud Computing: Machen Sie Risiken und Nebenwirkungen deutlich
  • GAU im Datenschutz: Ist Ihr Unternehmen auf den Ernstfall vorbereitet?

Vorteil Nr. 6:
Die Redaktionssprechstunde für Ihre individuellen Fragen

Und wenn Sie in „Datenschutz aktuell“ die Antwort auf eine Frage, die gerade Ihnen ganz besonders unter den Nägeln brennt, nicht gefunden haben – kein Problem!  Schreiben Sie einfach per E-Mail oder Fax an die Reaktion, und Sie erhalten schnellstmöglich eine persönliche Antwort.

Sie können natürlich auch gerne Anregungen, Themenwünsche oder Kritik äußern. Ich bin für alle Rückmeldungen dankbar und werde sie so gut wie möglich bei unserer Themenplanung und -gestaltung berücksichtigen.

Vorteil Nr. 7:
Eine Gratis-Ausgabe von „Datenschutz aktuell“

Sie erhalten die neueste Ausgabe von „Datenschutz aktuell“ als kostenlose Leseprobe. Diese Ausgabe dürfen Sie auf jeden Fall behalten.

Vorteil Nr. 8:
Gratis-Prämie als Willkommensgeschenk

Für Ihre Testbereitschaft von „Datenschutz aktuell“ erhalten Sie als exklusives Dankeschön einen Spezial-Report als praktische Arbeitshilfe, die Ihren Arbeitsalltag erleichtern wird.

Vorteil Nr. 9:
Mein Kennwort für die Internet-Datenbank von „Datenschutz aktuell“

Zusammen mit meiner Testausgabe erhalten Sie das aktuelle Kennwort, mit dem ich kostenlos Zugang zum kennwortgeschützten Bereich der Internet-Datenbank von „Datenschutz aktuell“ erhalte. Diese Berechtigung beginnt mit dem Tag der Zustellung; sie endet an dem Tag, an dem Sie uns mitteilen, dass Sie „Datenschutz aktuell“ nicht weiter beziehen möchten, falls Sie der Test nicht überzeugt.



Nutzen Sie ab sofort den Premiumbereich von „Datenschutz aktuell“ mit:


Wir sind uns sicher, Sie werden von unserem Informationsdienst begeistert sein. Denn Sie bekommen genau das, was Sie schon immer gesucht haben, damit Sie bei Ihrer Aufgabe als Datenschutzbeauftragter alles richtig machen – mühelos und mit weniger Zeitaufwand als Sie denken.

  • Denn „Datenschutz aktuell“ verzichtet auf unverständliches Fachchinesisch. Knapp und leicht verständlich aufbereitet finden Sie hier Themen und Fragestellungen, die für Ihren Alltag als Datenschutzbeauftragter wirklich wichtig sind.
  • Lesen Sie auf nur 8 Seiten jeden Monat alles Wissenswerte zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Fallstricken und Risiken. Sie werden Unternehmensleitung, Führungskräfte und Beschäftigte schnell und kompetent in Datenschutzangelegenheiten beraten können.
  • Wir informieren Sie über die neuesten Gesetzesänderungen und liefern Ihnen Praxisbeispiele und sofort einsetzbare Arbeitshilfen.
  • Sie müssen nun nicht mehr unzählige Quellen „durchforsten“, um auf dem aktuellsten Stand der Entwicklung zu bleiben – das erledigt ab jetzt „Datenschutz aktuell“ für Sie.
  • Checklisten, Muster, Formulare und noch vieles mehr können Sie jederzeit, auch schon während Ihres kostenlosen Tests, über unseren Premiumbereich unter www.bwr-media.de gratis abrufen. Das aktuelle Passwort für Ihren Zugang finden Sie unten auf Seite 1.

 


Achtung! Dieses Angebot gilt nur noch

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